Graupner-Produkte sind schon länger wieder wie gewohnt über den Fachhandel erhältlich.
Dass es dort weitergeht, zeigt sich auch an der jetzt erfolgten Veröffentlichung eines lang erwarteten Updates für die Graupner Sender mz-16 und mz-32.
Es behebt einige Softwareprobleme und fügt Erweiterungen zu bestehenden Funktionen hinzu.
Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit muss jeder Modellflugsportler ab 31.12.2020 beim LBA registriert sein, wenn er ein Flugmodell mit einer Startmasse von mehr als 250 g fliegen will oder das Flugmodell Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten (i. d. R. eine Kamera) trägt. Den Verbänden wird es ermöglicht, ihre Mitglieder en-bloc registrieren zu können. Der DAeC und damit auch der MFSD werden diesen Service seinen Mitgliedern anbieten. Entsprechende Infoschreiben mit der Möglichkeit des Widerrufs der Datenweiterleitung sind in diesen Tagen verschickt worden. Modellflugsportler, die in mehreren Verbänden organisiert sind, werden nur einmal registriert. Das Registrierungssystem des LBA überprüft Doppelmeldungen und löst diese in eine zulässige Meldung auf. Sie sind dennoch aufgefordert, sich nur einmal zu registrieren, um einen reibungslosen Datentransfer nicht zu gefährden.
Die EU-Kommission hat am 28. Februar 2019 eine neue EU-Verordnung verabschiedet, die unter anderem den Betrieb von Flugmodellen europaweit regeln soll.
Nach Monaten der Ungewissheit ist damit nun eine Entscheidung zugunsten der Modellflugsportler gefallen. Im Wesentlichen wurden in dem nun abgesegneten Papier alle Punkte so verfasst, wie es der DMFV im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit EU-Parlamentariern, dem Schweizerischen Modellflugverband und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur immer wieder gefordert hatte. Damit ist sichergestellt, dass für Verbandsmitglieder keine Einschränkungen beim Betrieb von Flugmodellen zu befürchten sind und der Modellflugsport auch auf Europaebene zukünftig ohne Hürden ausgeübt werden kann.